
Angesichts der wachsenden Digitalisierung von Geschäftsprozessen stellt sich immer häufiger die Frage nach den rechtlichen Aspekten der Anwendung neuer Technologien am Arbeitsplatz. Eine solche Lösung ist die InnerWeb®-Anwendung, die die Ausstellung von schriftlichen Befehlen mittels biometrischer Signatur ermöglicht. Das Ziel dieses Artikels ist es, zu analysieren, ob diese Art der Unterzeichnung von Dokumenten die Anforderungen der schriftlichen Form nach österreichischem Recht erfüllt.
Schriftliche Form in Österreich:
Nach österreichischem Recht ist zur Erfüllung einer schriftlichen Form die Unterzeichnung mit einer eigenhändigen Unterschrift auf einem Dokument erforderlich, das den Inhalt der Willenserklärung enthält. Als Dokument gilt jeder Informationsträger, der es ermöglicht, sich mit seinem Inhalt vertraut zu machen.
Biometrische Signatur:
Die biometrische Signatur ist eine Technologie, die es ermöglicht, eine eigenhändige Unterschrift auf dem Touchscreen eines Geräts zu hinterlassen, die die charakteristischen Merkmale der unterzeichnenden Person widerspiegelt. Solche Unterschriften werden zunehmend im Banking und bei Lieferverfahren eingesetzt.
Gemäß den übermittelten Verfahren in der InnerWeb®-Anwendung ist die biometrische Signatur, die mit dem Finger auf dem Gerätebildschirm erstellt wird, ausreichend, um die unterzeichnende Person zu individualisieren. Diese Technologie zeichnet sowohl die Form als auch die Geschwindigkeit der Unterschrift auf, was eine Überprüfung ermöglicht. Folglich kann die biometrische Signatur in der InnerWeb®-Anwendung als eigenhändige Unterschrift angesehen werden.
Österreichische Arbeitsschutzbestimmungen verlangen, dass bestimmte Arbeiten auf der Grundlage einer „schriftlichen Anweisung" durchgeführt werden. Die Bestimmungen präzisieren jedoch nicht, dass dies in der im klassischen Sinne verstandenen schriftlichen Form erfolgen muss.
Rechtsprechung und Literatur weisen auf einen Unterschied zwischen Schriftlichkeit und schriftlicher Form hin. Schriftlichkeit wird nicht ausschließlich mit papiergebundenem Informationsträger gleichgesetzt. Das wichtigste Merkmal der Schriftlichkeit ist die Fixierung von Gedanken in grafischer Form, was die Verwendung elektronischer Medien nicht ausschließt.
Die biometrische Signatur in der InnerWeb®-Anwendung erfüllt die Anforderungen der eigenhändigen Unterschrift, was bedeutet, dass über diese Anwendung ausgegebene Befehle als schriftliche Form erfüllend angesehen werden können.
Um Zweifel an der Konformität mit Anforderungen der schriftlichen Form vollständig zu beseitigen, wird empfohlen:
Die Anwendung der oben genannten Empfehlungen stellt die Konformität ausgegebener Befehle mit rechtlichen Anforderungen sicher und eliminiert rechtliche Risiken im Zusammenhang mit neuen Unterschriftstechnologien.
Die Rechtsanalyse zeigt, dass die biometrische Signatur in der InnerWeb®-Anwendung als konform mit Anforderungen der schriftlichen Form angesehen werden kann. Trotzdem wird zur Vermeidung potenzieller rechtlicher Probleme empfohlen, zusätzliche Schutzmaßnahmen wie qualifizierte elektronische Signaturen oder traditionelle eigenhändige Unterschriften auf gedruckten Dokumenten zu implementieren.